freeTelco ist ein telefoniebasierter Kommunikationsdienst, mit dem Nutzer Telefongespräche mit beliebig vielen Teilnehmern jederzeit, gleichzeitig und ohne zeitliche Begrenzung führen können. Der Dienst wird von der MK Netzdienste GmbH & Co. KG, Minden, erbracht.
Um den Dienst zu verwenden, ist ein Festnetztelefon oder ein Mobiltelefon erforderlich, mit dem Tastatureingaben möglich sind (Ziffern 0 bis 9 sowie „*” und „#”), die per Tonumsetzung im MFV-Standard übermittelt werden.
Die Nutzung des Telefonkonferenzsystems als solches ist für die Nutzer und deren Mitteilnehmer kostenlos. Für jeden Teilnehmer der Telefonkonferenz fallen die regulären Verbindungskosten an, die vom Telefonieprovider des Kunden, also der jeweiligen Telefongesellschaft, mit dem jeder Konferenzteilnehmer einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, erhoben werden. Jeder Teilnehmer möge sich vor Nutzung des Systems über den zugrunde liegenden Tarif informieren.
Die Einwahlnummer entspricht einem regulären Telefonanschluss, wird also regelmäßig nicht als Sonderrufnummer behandelt.
Um das Telefonkonferenzsystem verwenden zu können, fordert der Nutzer mittels einer eigens dafür eingerichteten Webseite einen Zugang an. Das System wird per E-Mail-Nachricht eine automatisch generierte Zugangsnummer zur Verfügung stellen, die dann vom Nutzer an weitere Teilnehmer weitergegeben wird. Zudem wird eine Einwahlnummer bekannt gegeben, die vom Nutzer ebenfalls an alle Teilnehmer weitergegeben werden sollte.
Jeder Teilnehmer kann dann zum vereinbarten Zeitpunkt die bekanntgegebene Telefonnummer anwählen und nach Verbindungsaufbau dem automatischen akustischen Dialog folgen. In dessen Verlauf wird jeder Teilnehmer nach Aufforderung die bekanntgegebene Zugangsnummer eintippen.
MK Netzdienste erbringt diesen Dienst auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend finden gegebenenfalls das Telekommunikationsgesetz (TKG) oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften Anwendung, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.
Höhere Gewalt
Kostenlose Leistungen und Änderungen von Leistungen
MK Netzdienste stellt dem Nutzer die Telefonkonferenzplattform freeTelco kostenlos zur Verfügung. Der Kunde hat auf ihre Erbringung keinen Anspruch. MK Netzdienste haftet nicht bei Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen des Dienstes. Ansprüche aller Art, die gegen MK Netzdienste gerichtet sind, sind ausgeschlossen.
MK Netzdienste kann den Dienst nach einer Ankündigung mit einer angemessenen Frist jederzeit komplett oder teilweise einstellen oder beschränken.
Der Nutzer wird den Dienst sachgerecht nutzen und die Zugriffsmöglichkeiten auf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen. Nutzer und Teilnehmer haben rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
Der Nutzer gewährleistet, dass der Dienst nicht zum unaufgeforderten Versand von E-Mail-Nachrichten verwendet wird.
Der Nutzer stellt MK Netzdienste von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste verursacht wurde.
Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Insbesondere hat er Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen.
Der Kunde vertritt jede Nutzung des Dienstes, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht.
Verstößt der Nutzer gegen die genannten Pflichten, ist MK Netzdienste berechtigt, den Dienst zu sperren.
Gerichtsstand – Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Minden (Westfalen) sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
MK Netzdienste ist jedoch berechtigt, auch den Sitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.
Erfüllungsort ist Minden (Westfalen).
Schlussbestimmungen
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Nutzer und MK Netzdienste unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Normen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.